Allgemeine Geschaftsbedingungen

Best of Wines B.V
Spiegelstraat 38c
1405 HX Bussum
Die Niederlande
Handelskammer 32124683


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL818177299B01

 

Artikel 1. Definitionen

Artikel 2. Anwendungsbereich

Artikel 3. Angebote

Artikel 4. Preise

Artikel 5. Vertragsschluss

Artikel 6. Lieferung

Artikel 7. Lieferungszeiten

Artikel 8. Bedenkzeit und Widerrufsrecht

Artikel 9. Untersuchung, Mängelrügen und Garantie

Artikel 10. Rechnung und Bezahlung

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

Artikel 12. Haftung

Artikel 13. Verjährung

Artikel 14. Höhere Gewalt

Artikel 15. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

Artikel 16. Änderung und Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 


Article 1. Definitionen

Folgende Begriffe sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als feststehend zu betrachten und werden, sofern nicht anders angegeben, mit folgender Bedeutung verwendet:

1. Verbraucher: der Käufer der eine Vereinbarung mit Best of Wines abschließt und dabei nicht gewerblich oder für ein Handelsgewerbe handelt.
2. Käufer: die natürliche oder juristische Person, die Produkte von Best of Wines kauft und die andere Partei in Verträgen mit Best of Wines darstellt im Sinne von Artikel 6:231 (c) des Niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).
3. Best of Wines: die Vertragspartei mit der der Käufer einen Vertrag abschließt und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von Artikel 6:231 (b) des Niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).
4. Bestellung: Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer für eine Produktlieferung von Best of Wines.
5. Vertrag: die Vereinbarung zwischen Best of Wines und dem Käufer auf deren Grundlage Best of Wines dem Käufer gegen Bezahlung Produkte liefert.
6. Vertragsparteien: Best of Wines und der Käufer zusammen.
. Produkte: alle Waren, einschließlich Wein, Whisky, Rum und andere alkoholische Getränke, die Gegenstand des Vertrages sind.
8. Schriftlich: "schriftlich" soll für den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Kommunikation via E-Mail, Fax oder digital (zum Beispiel über eine Internetplattform) erfassen, vorausgesetzt dass die Identität und Integrität des Inhalts ausreichend sichergestellt ist.
9. Webseite: Best of Wines' Webseite, welche unter https://bestofwines.com aufgerufen werden kann.

 


Artikel 2. Anwendungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Best of Wines, jeglicher Form, es sei denn die Anwendbarkeit wurde komplett oder teilweise schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen und/ oder eine Abweichende Regelung wurde ausdrücklich vereinbart.
2. Alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Käufers, unabhängig unter welchem Namen, werden ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen nur Anwendung finden, sofern und soweit diesen durch Best of Wines in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt wurde.
3. Sollte Best of Wines für eine kurze oder längere Zeit Abweichungen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet haben, ob stillschweigend oder nicht, soll dies keine Auswirkungen auf das Recht von Best of Wines haben die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen. Der Käufer kann keine Rechte aus der Art und Weise ableiten, wie Best of Wines die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet.
4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in gleicher Weise auf alle mit Best of Wines geschlossenen Verträge anwendbar, bei deren Umsetzung Drittparteien herangezogen werden müssen. Diese Drittparteien können die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt gegenüber dem Käufer geltend machen, einschließlich jeglicher Haftungsausschlüsse.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Verträge die mit Best of Wines geschlossen wurden, gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift oder andere anwendbare rechtliche Vorschrift verstoßen, soll die jeweilige Bestimmung nichtig sein und durch eine neue, wirksame und vergleichbare Bestimmung ersetzt werden, welche von Best of Wines festgelegt wird.

 


Artikel 3. Angebote

1. Alle Angebote von Best of Wines sind widerrufbar und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anders angegeben ist.
2. Der Inhalt der Lieferung bestimmt sich ausschließlich nach der im Angebot angegebenen Beschreibung der Lieferung. Sofern die Annahme (in nur geringfügigen Punkten) von der im Angebot enthaltenen Beschreibung abweicht, ist Best of Wines nicht an diese gebunden. Der Vertrag wird nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Annahme geschlossen, es sei denn Best of Wines weist auf etwas anderes hin.
3. Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in Angeboten von Best of Wines, z.B. auf der Webseite oder Preisliste, entfalten keine Bindungswirkung für Best of Wines.

 


Artikel 4. Preise

1. Für Bestellungen innerhalb der Niederlande sind die angegebenen Preise inklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Die Versand- und Verpackungskosten werden vom Käufer getragen, sofern der Käufer nicht angibt, dass er die Produkte selbst abholen möchte.
2. Für Bestellungen in Länder außerhalb der Niederlande gelten die von Best of Wines angegebenen Versandkosten bis zum vereinbarten Endziel "CPT - Fracht bezahlt bis" (in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der jeweils aktuellsten Fassung der Incoterms der Internationalen Handelskammer). Die Preise enthalten daher keine Mehrwertsteuer, Versicherung, Einfuhrzölle, im Einfuhrland fällige Verbrauchsteuern und andere Steuern oder Abgaben, die auf die Waren erhoben werden, aber einschließlich Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht anders angegeben.
3. Best of Wines behält sich das Recht vor die Preise jederzeit zu ändern. Angebote gelten nicht automatisch auch für zukünftige Bestellungen.

 

Artikel 5. Vertragsschluss

1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit Best of Wines erst zustande, wenn Best of Wines eine Bestellung schriftlich angenommen oder bestätigt hat. Es wird angenommen, dass die Bestellbestätigung den Vertragsinhalt richtig und vollständig wiedergibt, es sei denn der Käufer widerspricht dieser unverzüglich und schriftlich.
2. Im Fall von Bestellungen die über die Webseite von Best of Wines abgegeben werden, kommt der Vertrag, abweichend von den Bestimmungen des Absatz 1 dieses Artikels, zustande, wenn der Käufer erfolgreich alle Schritte des Onlinebestell-Prozesses abgeschlossen hat. Best of Wines wird dem Käufer die Bestellung sodann schriftlich bestätigen.
3. Jegliche zusätzliche Absprachen oder Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt, sind für Best of Wines nur verbindlich, sofern diese von Best of Wines schriftlich innerhalb von 5 Tagen bestätigt wurden.

 

Article 6. Lieferung und Gefahrenübergang

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen außerhalb der Niederlande fracht- und versicherungsfrei am vereinbarten Bestimmungsort “CPT - Fracht bezahlt bis&rdqou; (in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der jeweils aktuellsten Fassung der Incoterms der Internationalen Handelskammer). Best of Wines übernimmt die Transportkosten, jedoch geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald Best of Wines die Ware dem ersten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
2. Für Lieferungen innerhalb der Niederlande, trägt Best of Wines das Transportrisiko, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Transportkosten werden bei der Bezahlung angegeben. Das Risiko in Bezug auf die Produkte geht auf den Käufer über, sobald sie an der Lieferadresse zur Annahme angeboten werden.
3.Die Wahl des Transportmittels obliegt Best of Wines, auch wenn die Transportkosten für Lieferungen übernommen werden, bei denen keine Angaben für den Transport durch den Käufer erteilt wurden. Vorübergehende Hindernisse oder Beeinträchtigungen beim Transport mit dem gewählten Transportmittel verpflichten nicht automatisch dazu ein anderes Transportmittel zu verwenden.
4. Sollte der Käufer, entgegen der Paragraphen 2 und 3, eine bestimmte Transportmethode von Best of Wines verlangen, die nicht standardmäßig von Best of Wines angeboten wird, trägt der Käufer das Transportrisiko. Das Risiko bezüglich der Produkte geht in diesem Fall auf den Käufer über, sobald Best of Wines die Produkte an die erste Transportperson übergeben hat.
5. Sollte der Käufer spezielle Anforderungen bezüglich der von Best of Wines verwendeten Verpackung haben, trägt der Käufer alle Kosten in Bezug auf die ausgewählte Verpackung. Best of Wines nimmt Verpackungsmaterial nicht zurück.
6. Sofern vereinbart wurde, dass der Käufer die Produkte selbst abholt oder den Transport selbst übernimmt, müssen die abhol- oder versandbereiten Produkte unverzüglich abgeholt oder angenommen werden. In diesem Fall geht das Risiko im Zusammenhang mit den Produkten in dem Moment auf den Käufer über, in dem der Käufer oder ein vom Käufer beauftragter Dritter die Produkte annimmt.
7. Sollte eine Lieferung an den Käufer, durch Gründe aus der Sphäre des Käufers, unmöglich sein, behält sich Best of Wines das Recht vor, diese Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern, möglicherweise unter freiem Himmel, und unter Ausschluss jeglicher Haftung auf Seiten von Best of Wines sowohl für Beschädigungen, Wertminderungen, Verlust oder sonstiges. Best of Wines stellt die Produkte für eine Frist von 30 Tagen dem Käufer zur Abholung oder Annahme bereit. Dies gilt, sofern Best of Wines nicht schriftlich eine andere Frist ausdrücklich angegeben hat.
8. Sofern der Käufer auch nach Ablauf dieser Frist seine Pflichten, wie in Paragraph 1 dieses Artikels aufgeführt, nicht erfüllt, befindet sich der Käufer dem Gesetz nach in Verzug und Best of Wines wird berechtigt schriftlich und unmittelbar ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne Fristsetzungserfordernis, ohne gerichtliche Durchsetzung und ohne Schadensersatzverpflichtungen, Kosten oder Zinszahlungen. In einem solchen Fall, ist es Best of Wines gestattet die Produkte an Dritte zu verkaufen oder diese zum Gegenstand anderer Verträge zu machen sowie alle bereits entworfenen Dokumente zu zerstören. Das Vorangegangene hat keinen Einfluss auf die Verpflichtungen des Käufers den vereinbarten Preis zu bezahlen und möglicherweise entstandene Kosten für die Lagerung und/oder andere Kosten zu tragen.

 

Artikel 7. Lieferungszeiten

1. Sofern Best of Wines einen Zeitpunkt für die Lieferung oder die Umsetzung des Vertrages angegeben hat, soll dies nur eine ungefähre Angabe darstellen. Eine bestimmte Lieferungszeit ist somit nie als eine Fristsetzung anzusehen. Bei Überschreitung einer Lieferungszeit muss der Käufer Best of Wines daher schriftlich in Verzug setzen. Best of Wines muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.
2. Sofern und soweit es nach Ansicht und Einschätzung von Best of Wines für eine ordnungsgemäße Durchsetzung des Vertrages erforderlich ist, behält sich Best of Wines das Recht vor, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
3. Der Käufer muss sicher stellen, dass alle Informationen, die Best of Wines für notwendig hält oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig für die Erfüllung des Vertrages erkennen kann, rechtzeitig Best of Wines zur Verfügung gestellt werden. Werden Best of Wines die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Best of Wines das Recht, die Durchführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
4. Wenn der Käufer um eine verzögerte Lieferung der gekauften Produkte bittet, wird Best of Wines die Lagerung der Produkte veranlassen. Best of Wines wird dies dem Käufer innerhalb der ersten 90 Tage nicht in Rechnung stellen. Nach Ablauf der 90 Tage berechnet Best of Wines dem Käufer einen Betrag von 2,50 € (ohne Mehrwertsteuer) pro Flasche pro Monat für die ersten 90 Tage. Nach Ablauf von 180 Tagen berechnet Best of Wines dem Käufer einen Betrag von 5,- € (ohne Mehrwertsteuer) pro Flasche pro Monat. Best of Wines hat das Recht die Lieferung der Produkte zu verweigern, solange der Käufer nicht den geschuldeten Betrag für die Lagerung gezahlt hat. Die Gefahr im Zusammenhang mit den gekauften und eingelagerten Produkten geht in dem Moment auf den Käufer über in dem der Käufer den Kaufpreis an Best of Wines gezahlt hat (Lieferung "constituto possessorio").

 

Artikel 8. Bedenkzeit und Widerrufsrecht

1. Bei Fernverkäufen, beinhalten die angebotenen Produkte eine Bedenkzeit von 14 Tagen, die am Tag der Annahme der Produkte durch oder im Namen des Verbrauchers beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall ist der Kauf erst 14 Tage nach Lieferung des Produkts abgeschlossen.
2. Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, wodurch der Verbraucher die Möglichkeit hat, die erhaltenen Produkte ohne jegliche Verpflichtung seinerseits, abgesehen von der Zahlung der direkten Kosten der Rücksendung, zurückzugeben.
3. Der Verbraucher kann das Widerrufsrecht durch Abgabe einer eigenen oder in seinem Namen abgegebenen Widerrufserklärung an Best of Wines innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich oder per E-Mail ausüben. Die schriftliche Erklärung soll per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Zu diesem Zweck kann der Verbraucher das auf der Webseite von Best of Wines zur Verfügung gestellte Rücksendeformular verwenden, wird aber nicht dazu verpflichtet.
4. Sofern der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, erstattet Best of Wines den bisher durch den Verbraucher bezahlten Betrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der zurückgegebenen Produkte.
5. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht nur dann ausüben, wenn die in Frage stehenden Produkte vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Der Verbraucher darf das Produkt jedoch aus der original Verpackung nehmen, wenn dies erforderlich ist, um festzustellen, ob das Produkt den Erwartungen des Käufers entspricht, vorausgesetzt, dass die Originalverpackung erhalten bleibt und das Produkt ungeöffnet und unbeschädigt zurückgegeben werden kann. Sobald der Verbraucher das Produkt zum Verbrauch geöffnet hat, kann der Verbraucher nicht mehr von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
6. Nach Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher die gelieferten Produkte innerhalb von 14 Tagen an Best of Wines zurückgeben. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher. Die Produkte können auch beim Lager von Best of Wines zurückgegeben werden. Best of Wines stellt keinen eigenen Transport für die Rückgabe von Produkten zu Verfügung.
7. Für Alkoholische Getränke für die ein Preis vertraglich ausgehandelt wurde, aber die erst nach 30 Tagen geliefert werden können, und deren tatsächlicher Wert von Marktschwankungen abhängt auf die Best of Wines keinen Einfluss hat, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

Artikel 9. Untersuchung, Mängelrügen und Garantie

1. Der Käufer muss die gelieferte Ware unverzüglich nach der Zustellung auf jegliche Mängel untersuchen. Alle Mängel der gelieferten Produkte müssen spätestens nach achtundvierzig (48) Stunden ab dem Zeitpunkt der Zustellung bei Best of Wines per E-Mail oder telefonisch gerügt werden. Nach Ablauf dieser Zeit, gilt die gelieferte Ware als unwiderruflich und vorbehaltlos vom Käufer genehmigt. Der Käufer muss die mangelhafte Ware für eine Beurteilung der Mängelrüge für Best of Wines bereitstellen. Eine Mängelrüge hat keinen Einfluss auf die bestehende Zahlungspflicht des Käufers für die gerügten Produkte.
2. Sollte die Ware bereits bei der Zustellung äußerlich offensichtlich mangelhaft sein, muss der Käufer dem Spediteur einen schriftlichen Vorbehalt mittels eines Vermerks im Lieferschein machen.
3. Ist ein Produkt mangelhaft, etwa "Korken", soll der Käufer die betroffene(n) Flasche(n) so schnell wie möglich nach dem der Mangel festgestellt wurde kühl und verschlossen lagern. Der Käufer soll die Flasche(n) sodann innerhalb von 3 Tagen für eine Untersuchung an Best of Wines zurückgeben. Der Käufer trägt die Kosten der Rückgabe der Flasche(n). Wird der Mangel von Best of Wines bestätigt, ersetzt Best of Wines das Produkt kostenfrei, d.h. die Flasche(n), in denen "Korken" festgestellt wurde. Falls eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, zum Beispiel weil die Produkte in Frage nicht mehr verfügbar sind oder deren Wert in der Zwischenzeit derart gestiegen ist, dass es unverhältnismäßig wäre von Best of Wines zu verlangen die Flasche zu ersetzen, erstattet Best of Wines dem Käufer den Kaufpreis. Best of Wines übernimmt keine Qualitätsgarantie für Rotwein älter als 15 Jahre sowie Weißwein älter als 5 Jahre.
4. Der Käufer trägt jederzeit die Gefahr für die Sendung oder den Transport sämtlicher Produkte, die zur Ersatzlieferung oder Qualitätsprüfung an Best of Wines gesendet werden, unabhängig davon wer die Transport- oder Versandart bestimmt hat oder wer die dafür entstandenen Kosten trägt.
5. Durch die Erfüllung einer der oben genannten Leistungen, wird Best of Wines von seinen Garantieverpflichtungen vollständig befreit und Best of Wines haftet nicht für weitere (Schadens-) Ersatzleistungen.
6. Mangelhafte Produkte können nur nach vorheriger Absprache mit einem der Vertriebsmitarbeiter von Best of Wines zurückgegeben werden.

 

Article 10. Rechnung und Bezahlung

1. Best of Wines ist berechtigt, bei Vertragsschuss zu verlangen, dass die Lieferung erst nach vollständiger oder teilweiser Vorauszahlung durch den Käufer erfolgt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch vorherige Überweisung, mittels einer auf der Webseite von Best of Wines angebotenen Zahlungsmethode, wie iDeal und Kreditkarte.
2. Sofern vereinbart wurde, dass die Zahlung auf Rechnung erfolgt, muss die Zahlung der Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, ohne Aufrechnung oder Rabatt/ Abzug, in einer von Best of Wines anzugebenden Weise, und in der Währung in der die Rechnung gestellt wurde. Best of Wines behält sich das Recht vor Rechnungen digital zu versenden.
3. Nach Ablauf der angegeben Zahlungsfrist befindet sich der Käufer von Rechts wegen in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf.
4. Ab dem Zeitpunkt, in dem sich der Käufer in Verzug befindet, schuldet er Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den fälligen Betrag, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher, in diesem Fall gilt der gesetzliche Handelszinssatz. Alle (zusätzlichen) Kosten, die Best of Wines für die Durchsetzung ihrer Ansprüche - sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich - entstehen, gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers. In diesem Fall schuldet der Käufer Schadensersatz in Höhe von mindestens 15% des ausstehenden Betrages, mindestens jedoch 150,00 €. Für Verbraucher gilt ein Prozentsatz von mindestens 5% bei einem Minimum von 40,00 €. Sofern die Best of Wines tatsächlich entstandenen und entstehenden Kosten den zuvor genannten Betrag übersteigen, so besteht auch bezüglich dieser Kosten ein Anspruch auf Erstattung.
5. Sofern der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist Best of Wines dazu berechtigt die gegenüber dem Käufer eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der Lieferung und/oder Ausführung von Leistungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder auseichende Sicherheit dafür erbracht wurde. Gleiches gilt bereits vor Eintritt des Verzugs, wenn Best of Wines den begründeten Verdacht hat, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen.
6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Umschuldung/ Schuldenverwaltung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers oder eines Antrags darauf, sind die Forderungen von Best of Wines und die Verpflichtungen des Käufers gegenüber Best of Wines sofort fällig.
7. Hat der Käufer, aus welchem Grund auch immer, eine oder mehrere Gegenforderungen gegen Best of Wines, verzichtet der Käufer hiermit auf das Recht zur Aufrechnung. Der vorgenannte Verzicht auf das Aufrechnungsrecht gilt auch, wenn der Käufer eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt oder Insolvenz anmeldet.

 

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Best of Wines gelieferten oder zu liefernden Produkte bleiben Eigentum von Best of Wines, bis zu dem Moment in dem der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Best of Wines, in Bezug auf jegliche mit Best of Wines geschlossenen Verträge zur Lieferung von Produkten und/ oder Durchführung von Leistungen, einschließlich Ansprüchen bezüglich der Nichterfüllung von sämtlichen Verträgen, vollständig erfüllt hat.
2. Ein Käufer der als Wiederverkäufer handelt, ist nicht dazu berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt von Best of Wines unterliegenden Produkte weiter zu verkaufen oder auszuliefern, unabhängig davon ob dies im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs so üblich ist.
3. Dem Käufer ist es nicht erlaubt beschränkte dingliche Rechte an Produkten die dem Eigentumsvorbehalt von Best of Wines unterliegen zu begründen. Wenn Dritte beschränkte dingliche Rechte an Produkten begründen (wollen) die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, hat der Käufer Best of Wines unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
4. Best of Wines behält sich hiermit ein Besitzpfandrecht an jeglichen Produkten, die durch Zahlung des Kaufpreises bereits in das Eigentum des Käufers übergegangen sind, sich aber noch im Besitz von Best of Wines befinden, als zusätzliche Sicherheit für solche Ansprüche vor die Best of Wines aus irgendeinem Grund noch gegenüber dem Käufer haben kann und die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 des Niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) aufgeführt sind.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten, mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Best of Wines aufzubewahren.
6. Der Käufer ist verpflichtet die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und Best of Wines jederzeit auf erstes Anfordern Einsicht in die zuvor genannten Versicherungen zu gewähren. Jegliche Ansprüche des Käufers gegenüber Versicherern der Produkte, im Rahmen der zuvor genannten Versicherungen, werden, sofern dies von Best of Wines verlangt wird, vom Käufer an Best of Wines als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche von Best of Wines gegen den Käufer verpfändet.

 

Artikel 12. Haftung

1. Sofern Best of Wines für Schäden haftet, ist diese Haftung auf den Ersatz der direkten Schäden und auf höchstens das Doppelte des Rechnungsbetrages des Vertrages (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt auf den sich die Haftung bezieht. Unter direkten Schäden wird ausschließlich verstanden:
a. die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
b. die angemessenen Kosten, die möglicherweise dafür anfallen, die mangelhafte Leistung von Best of Wines mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, es sei denn sie sind nicht auf Best of Wines zurückzuführen.
2. Best of Wines haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Personenschäden, Folgeschäden, Gewinnausfallschäden, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsausfälle, Umweltschäden und Schäden infolge von Geldbußen, die wegen Nichteinhaltung von Lieferzeiten (Zustellung) verhängt werden.
3. Best of Wines haftet nicht für Schäden jeglicher Art und Form, die auf falschen und/oder unvollständigen Angaben des Käufers beruhen.
4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Best of Wines zurückzuführen ist.

 

Artikel 13. Verjährung

In allen Fällen, kann Best of Wines nur innerhalb einer Verjährungsfrist von 1 Jahr ab Lieferung der betroffenen Produkte für eine Schadenshaftung in Anspruch genommen werden.

Die Loyalty-Punkte, die Sie bei Online-Bestellungen erhalten, verfallen nicht, solange Bestellungen auf dem Konto getätigt werden. Wenn jedoch zwei Jahre lang keine Bestellung aufgegeben wurde, verfallen die Loyalitätspunkte. 

Artikel 14. Höhere Gewalt

1. Die Parteien sind nicht dazu verpflichtet eine ihrer Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie durch Umstände daran gehindert werden, die nicht auf Fahrlässigkeit zurück zu führen sind und die sie nicht aufgrund eines Gesetz, Rechtssatzes oder nach allgemein anerkannter Praxis zu vertreten haben.
2. Unter Höherer Gewalt werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem was nach dem Gesetz und der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle äußeren, vorhergesehen oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die Best of Wines keinen Einfluss hat, aufgrund derer Best of Wines aber von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen abgehalten wird. Dies erfasst auch Streiks im Unternehmen von Best of Wines, der Hersteller oder der Lieferanten.
3. Best of Wines ist auch dann dazu berechtigt sich auf Höhe Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Einhaltung verhindern, erst dann eintreten, nachdem Best of Wines schon seine Verpflichtung hätte erfüllt haben müssen.
4. Während der Zeit in der die Höhere Gewalt anhält, können die Parteien ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages aussetzen. Sollte dieser Zeitraum länger als 30 Tage andauern, ist jede Partei dazu berechtigt den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
5. Soweit Best of Wines zum Zeitpunkt des Entstehens der Höheren Gewalt bereits teilweise seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil jeweils einen eigenständigen Wert hat, ist Best of Wines berechtigt, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung wie einen separaten Vertrag zu bezahlen.

 

Artikel 15. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

1. Alle von Best of Wines geschlossenen und zu schließenden Verträge unterliegen Niederländischem Recht.
2. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Best of Wines und einem Käufer die im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung, oder daraus entstehenden zukünftigen Verträgen, sollen vor dem zuständigen Gericht des Bezirks verhandelt werden, in dem Best of Wines seinen eingetragenen Sitz hat, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen diesem entgegenstehen.

 

Artikel 16. Änderung und Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Für den Fall einer Auslegung des Inhalts und der Aussage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Falle eines Konfliktes zwischen dem Inhalt oder der Auslegung von Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Niederländischen Version, ist immer der Niederländische Text maßgeblich.
2. Es gilt jeweils die zuletzt abgegebene oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anwendbare Fassung.

 

Zu Favoriten hinzugefügt